Lastschrifteinzug für Kfz-Steuer ab Samstag nur noch im SEPA-Format

MP KB

Formulare unter www.magdeburg.de/formulardepot

Die bei der Kfz-Zulassung zwingend notwendige Abgabe einer Ermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer wird ab 1. Februar nur noch im SEPA-Format entgegengenommen. Grund ist eine Vorgabe des Bundes, der zur Festsetzung und Erhebung der Kfz-Steuer nur noch inländische Bankverbindungen im SEPA-Format bearbeitet.

Das Formular zur SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kfz-Steuer ist im Internet unter www.magdeburg.de/formulardepot zu finden.

Die Kfz-Zulassung in den BürgerBüros kann ab 1. Februar nur erfolgen, wenn das entsprechende SEPA-Lastschriftmandat vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original vorgelegt wird. Hintergrund ist, dass der Bund, der die Kfz-Steuer erhebt, die Umstellung auf das SEPA-Zahlverfahren bereits zum 1. Februar abgeschlossen hat. Die Mitteilungen der Zulassungsbehörde müssen deshalb ausschließlich im SEPA-Format übermittelt werden.

Nähere Informationen zum SEPA-System sind unter www.sepadeutschland.de zu finden.

Quelle: Stadt Magdeburg

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