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Seit dem 12. Juni wurden in Magdeburg insgesamt 1.455 Anträge auf Soforthilfe für Hochwassergeschädigte bewilligt. 1.027.775,00 Euro wurden bislang ausgezahlt oder auf ein Konto des Antragstellers überwiesen. Auch 20 Anträge auf Soforthilfe für Eigentümer von Häusern oder Wohnungen wurden seit Montag entgegengenommen. Ausgezahlt wurden dafür 27.800 Euro.


Informationen der IHK zu Magdeburg

Hochwasser-Soforthilfe für Unternehmen

Investitionsbank und IHK Magdeburg informieren in Magdeburg und Stendal

Vom Hochwasser betroffene Unternehmen können zur Beseitigung der Hochwasserschäden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) Soforthilfe beantragen. Dabei werden die Hälfte aller Kosten für Reparaturen, Ersatzbeschaffungen oder neue Lagerbestände mit bis zu 50.000 Euro – in Härtefällen sogar mit bis zu 100.000 Euro – über das Land erstattet.

Für Vor-Ort-Auskünfte stehen Experten der Investitionsbank, der Industrie- und Handelskammer Magdeburg sowie der Handwerkskammer Magdeburg den Betroffenen zur Verfügung. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler können hier direkt einen Antrag stellen. Zur Dokumentation der Schäden ist Bildmaterial hilfreich. Individuelle Terminvereinbarungen sind nicht erforderlich. Alle Fragen rund um die Soforthilfe werden beantwortet.

Antragsunterlagen und weiterführende Informationen erhalten Firmen auf der Website unter www.magdeburg.ihk.de oder unter www.ib-sachsen-anhalt.de.

Vor-Ort-Termine:
jeweils von 9.00 – 17.00 Uhr

Magdeburg: Montag, 1. Juli – Handwerkskammer Magdeburg
(Gareisstr. 10, 39106 Magdeburg)

Stendal: Dienstag, 2. Juli – IGZ BIC Altmark GmbH
(Arneburger Str. 24, 39576 Stendal)

Verkehrsminister Webel: Hochwasserschäden an Häfen belaufen sich auf mehr als zehn Millionen Euro

„Gegenwärtig sind die Mitarbeiter der für Sachsen-Anhalt bedeutsamen Häfen dabei, sich über die Höhe der Hochwasserschäden einen Überblick zu verschaffen.“ Das teilte Verkehrsminister Thomas Webel heute (24.06.) in Magdeburg mit. „Das gesamte Ausmaß der Schäden ist jedoch noch nicht absehbar“, so Webel. „Allerdings zeigen die ersten Zahlen bereits, wie die Häfen durch die Flut in Mitleidenschaft gezogen wurden.“

Der Hafen Magdeburg rechnet mit einer Schadenssumme von knapp neun Millionen Euro. So wurde unter anderem eine Spundwandanlage auf 250 Metern unterspült, ebenso eine befestigte Fläche im Industriehafen. Beim Hafen Schönebeck, der zum Hafen Magdeburg gehört, beläuft sich die Summe auf etwa 700.000 Euro.

Ersten Schätzungen zufolge belaufen sich die Schäden beim Hafen Halle auf bis zu 200.000 Euro.

Im Hafen Roßlau waren Teile von Straßen und Flächen überflutet. Es muss damit gerechnet werden, dass es dort zu Setzungen kommt. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden an Ufereinfassungen werden auf etwa 100.000 Euro geschätzt. Ungefähr 8000 Euro kommen für Peilungen im Hafenbecken, um Unterwasserhindernisse zu erkennen, hinzu sowie für die Straßen- und Gleiswaage und für Reinigungsarbeiten. Die Schadenssumme für überschwemmte Gleisanlagen ist noch nicht abzuschätzen. Sie bewegt sich vermutlich im fünf- bis sechsstelligen Bereich.

Für den Hafen Aken wird die Schadenssumme auf 445.000 Euro geschätzt.

Quelle:  Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt

Hochwasser Tag 13 in Magdeburg

Hochwasser tag 12 in Magdeburg

Pressemitteilung von Dienstag, 18. Juni 2013 - Landeshauptstadt Magdeburg - 14:09 Uhr

Bürgertelefon 540 77 77 – rund um die Uhr für alle Fragen zum Hochwasser geschaltet

Die Einrichtung eines Bürgertelefons gehörte am 2. Juni zu den ersten Entscheidungen des Katastrophenstabes. Mit Ausrufung des Katastrophenfalles war das Bürgertelefon rund um die Uhr geschaltet - bis zum 14. Juni. Rund 28.000 Anrufe gingen in nur 14 Tagen an der Hotline ein.

115 Mitarbeiter des ServiceCenters und aus allen Teilen der Stadtverwaltung waren rund um die Uhr im Drei-Schicht-System im Einsatz. In Spitzenzeiten waren alle 16 Arbeitsplätze besetzt. Ein Mitarbeiter des Wirtschaftsdezernates war speziell für Fragen von Unternehmern und Händlern vor Ort.


In 14 Tagen gingen 27.861 Anrufe über das Bürgertelefon ein, von denen 75 %, d.h. 20.514 Anrufe angenommen wurden. Mitunter waren das 170 Anrufe in einer Viertelstunde. Zeitweise kam es dadurch zu Überlastungen der Telefonleitung. Vor allem war dies der Fall, wenn neue Pressemitteilungen der Stadt veröffentlicht, neue Nachrichten im Radio oder Fernsehen bekanntgegeben wurden oder in den sozialen Netzen Informationen unterschiedlichster Herkunft und Richtigkeit ihre Verbreitung fanden.

Einen regelrechten Ansturm brachten die Bekanntgabe der Räumung von Rothensee und Ostelbien sowie die Meldung zur Schließung der Schulen mit sich. Der Spitzenwert mit 649 Anrufen in einer Stunde wurde zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Räumung von Pechau, Randau-Calenberge und Ostelbien erreicht. Die Bürger wollten sich versichern, ob die Nachricht tatsächlich stimmt.

Das ServiceCenter erreichte zudem eine Vielzahl von Informationen, die an die zuständigen Stellen weitergeleitet wurden. Meldungen über hilfsbedürftige Menschen und Tiere, die sich nicht alleine in Sicherheit bringen konnten und vor allem Meldungen zu Sickerstellen, Drängwasser und Deichbrüchen wurden sofort dem Katastrophenstab weitergeleitet.

Das ServiceCenter wurde zeitweise förmlich überrannt mit Meldungen von freiwilligen Helfern und Hilfsangeboten aus ganz Deutschland. Für die Mitarbeiter war es überwältigend, die Hilfsbereitschaft der Menschen mitzuerleben und sie waren auch mal nach einem Gespräch schier sprachlos über die Selbstlosigkeit und Einsatzbereitschaft vieler Anrufer. Auch jetzt, wenn es um die Aufräumarbeiten geht, ebben die Hilfsangebote nicht ab.

Es riefen aber auch Bürger an, die in großer Sorge um ihr Hab und Gut waren. So waren die Mitarbeiter in dieser Phase nicht nur Informationsdrehscheibe, sondern nahmen eine wichtige Rolle bei der Bewältigung ganz individueller Probleme wahr. Dass es dabei nicht immer leicht gewesen ist, die emotionale Belastung zu kompensieren, kann sicher jeder nachvollziehen. Unvergessen bleibt die unglaubliche Freude als die gute Mitteilung von der Freigabe der zuvor beräumten Gebiete die Menschen erreichte. Auch dies spiegelte sich in vielen Anrufen wieder.

Die Nachtschicht freute sich übrigens auf den Anrufer, der jede Nacht gegen 2 Uhr den aktuellen Pegelstand wissen wollte.

Es kam auch vereinzelt zu gereizten Reaktionen seitens der Bürger, wenn die Mitarbeiter in der Hotline keine konkreten Antworten geben konnten. Hierzu sei gesagt, dass die Hotline alle verfügbaren Informationen vermittelt und offene Fragen aufgenommen und an den Katastrophenstab weitergeleitet hat. Trotzdem konnte nicht in jedem Einzelfall eine befriedigende Antwort gegeben werden. Vielfach haben die Mitarbeiter Informationen eingeholt und die Bürger zurückgerufen. All jene, die nicht erreicht wurden, werden im Nachhinein um Verständnis gebeten.

Es war für alle Beteiligten - Bürger wie Mitarbeiter an der Hotline - eine extreme Situation. Die Verwaltung wird die Arbeit des Bürgertelefons jetzt detailliert auswerten und Schlussfolgerungen für den künftigen Einsatz von Bürgertelefonen ziehen.

Alles in allem waren die Anrufer jedoch dankbar. Die überwiegende Mehrheit war mit den Auskünften der Hochwasserhotline zufrieden.

 

Hochwasser Tag 10 in Magdeburg

Gesundheitsministerium und Landesamt für Verbraucherschutz: 

Hygiene in Hochwasser- und Überschwemmungsgebieten enorm wichtig

Angesichts der anhaltenden Hochwasserlage in Regionen Sachsen-Anhalts verweisen das Gesundheitsministerium und das Landesamt für Verbraucherschutz erneut auf die Beutung von Hygienemaßnahmen. Insbesondere in Überschwemmungsgebieten sowie bei Aufräumarbeiten ist es wichtig, peinlichst auf Hygiene zu achten, heißt es in einem gemeinsamen Merkblatt von Gesundheitsministerium und Landesamt für Verbraucherschutz, das auch im Internet auf den Seiten www.ms.sachsen-anhalt.de sowie www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de nachzulesen ist.

Aktuell gibt es seitens des Landes keine Kenntnisse über Erkrankungshäufungen in den von Hochwasser betroffenen Gebieten. Bei Verdacht auf Infektionskrankheiten ist umgehend auch das jeweilige Gesundheitsamt im Landkreis zu informieren.

Folgende hygienische Verhaltensregeln sind unbedingt zu empfehlen:

Trinkwasserversorgung

Verwenden Sie wenn möglich ausschließlich Wasser aus dem zentralen Trinkwassernetz. Bei Verdacht auf Verunreinigung ist Wasser zum Trinken und zur Zubereitung von Nahrungsmitteln vor dem Gebrauch aus Vorsorgegründen stets abzukochen. Aus Einzelbrunnen sollte bis auf Weiteres kein Wasser zur Trinkwasserversorgung verwendet werden. Hier sind zunächst in Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsämtern amtliche Proben erforderlich, die die Unbedenklichkeit bescheinigen. Wurde die Trinkwasserversorgung aus einem zentralen Netz unterbrochen, so sind auch hier vor der Wiederinbetriebnahme eine Reinigung der Entnahmestelle und ein längeres Ablaufen des Wassers erforderlich.

Lebensmittel

Nicht wasserdicht verpackte Nahrungsmittel sind nach Überflutung als kontaminiert anzusehen und dürfen daher nicht mehr verwendet werden. Dies gilt auch für Kühl- und Tiefkühlkost nach längerem Stromausfall. Diese Lebensmittel sollten unbedingt entsorgt werden. Auch jegliches Obst und Gemüse aus Gärten, die überflutet wurden, sind zum Verzehr nicht mehr geeignet. Das betrifft auch Knollen- und Wurzelgemüse. Wichtig ist auch, verdorbene Lebensmittel und Bioabfall möglichst schnell zu entsorgen, um Schimmelbefall sowie einer Insektenvermehrung vorzubeugen.

Allgemeine hygienische Hinweise

Kinder sind bei Hochwasser besonders gefährdet. Das Baden und Spielen im Überschwemmungswasser ist unbedingt zu unterlassen. Neben dem Infektionsrisiko besteht hier auch eine erhöhte Verletzungsgefahr. Beim Aufräumen bitte stets Handschuhe, Gummistiefel und die Feuchtigkeit abweisende Kleidung tragen. Auch beim Aufräumen besteht Verletzungsgefahr. Deshalb stets darauf achten, dass bei Verletzungen der Haut kein Kontakt mit verunreinigtem Wasser und Schlamm erfolgt. Selbstverständlich sollte sein, Aufräumhelfer und Aufräumhelferinnen beim Einlegen einer Pause vor dem Essen, Trinken oder auch Rauchen einer Zigarette stets ihre Hände gründlich mit sauberem Wasser reinigen. Jegliches Geschirr und Gebrauchgegenstände sind vor der Benutzung gründlich mit heißem und sauberem Wasser zu reinigen.

Hinweise zur Reinigung

Bei Verdacht auf fäkale Kontamination ist eine desinfizierende Reinigung der betroffenen Flächen und Gegenstände zu empfehlen. Dazu sind Chlor- und Aldehydpräparate geeignet, die aus der Apotheke bezogen werden können. Kellerräume sind zu reinigen und gegebenenfalls zu desinfizieren sowie über eine längere Zeit auszutrocknen, um Schimmelpilzbefall vorzubeugen. Überflutete Gärten sollten so bald wie möglich komplett umgegraben werden. So kann auch einer Insektenvermehrung sowie intensiver Geruchsbelästigung vorgebeugt werden.

Vorbeugende medizinische Vorkehrungen      

Ohnehin gesundheitlich angeschlagene Personen sollten sich nicht an Aufräumungsarbeiten beteiligt, selbst wenn der Wunsch zu helfen verständlicher Weise groß ist. Beim Auftreten von Krankheitszeichen, insbesondere Durchfall, Erbrechen und Fieber, sowie bei Verletzungen ist umgehend der Hausarzt zur Abklärung aufzusuchen. Routinemäßige Impfungen wie gegen Hepatitis A oder Typhus sind aufgrund der günstigen epidemiologischen Situation in Deutschland nicht erforderlich. Sollten einzelne Erkrankungsfälle auftreten, entscheiden die Gesundheitsämter über so genannte Impf-Riegelungsaktionen, um weitere Erkrankungsausbrüche zu verhindern. Wichtig ist, dass auch bei kleinsten Hautverletzungen der aktuelle Tetanus-Impfschutz überprüft wird. Bei unvollständigem Impfschutz ist der Hausarzt aufzusuchen.

 Quelle: Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt

Mündliche Abschlussprüfungen finden wie geplant statt: Verschiebung ist in Einzelfällen möglich - Quelle: Kultusministerium Sachsen-Anhalt - 13.6.2013 - 13:36 Uhr

 

Von der derzeitigen Hochwasserlage in Sachsen-Anhalt sind auch viele Schulen in unterschiedlicher Art und Weise betroffen. In einigen Landkreisen und kreisfreien Städten kam und kommt es immer noch zu vorübergehenden Schulschließungen und Unterrichtsausfällen.

 

Die Auswirkungen auf die bevorstehenden Prüfungen sind jedoch eher gering. Die schriftlichen Arbeiten sind bereits abgeschlossen. Die mündlichen Prüfungen sollen auf jeden Fall wie geplant stattfinden.
An den Sekundar- und Gesamtschulen sind die mündlichen Prüfungen und Konsultationen in der Zeit vom 3. Juni bis zum 12. Juli vorgesehen. Dieser Zeitraum wird als lang genug erachtet, um flexibel auf die besondere Situation zu reagieren. Dies kann schulintern durch Verlagerung der Prüfungstermine geschehen.

 

An den Gymnasien und Fachgymnasien beginnen die mündlichen Prüfungen am 17. Juni und enden spätestens am 10. Juli mit der Ausgabe der Reifezeugnisse. Auch hier ist innerhalb dieses Zeitfensters eine angemessene Reaktion auf die besondere Situation möglich. Grundsätzlich wird dieser Zeitraum auch für ausreichend erachtet, um den Abiturienten das Einhalten der Bewerbungsfrist am 15. Juli für Studiengänge zu ermöglichen.

 

In den beruflichen Vollzeitschulen (Berufsfachschulen, Fachoberschulen und Fachschulen) waren die mündlichen Prüfungen am 3. Juni geplant. Im Einzelfall werden sie verschoben. Die Schulen sind durch das Landesschulamt angewiesen, die aktuellen Bedingungen zur Prüfungssituation jeweils auf ihrer Homepage darzustellen.

 

Sollte es bei Prüflingen durch das Hochwasser individuelle Besonderheiten geben, die bei der weiteren Prüfungsorganisation berücksichtigt werden müssten, sollten sie sich umgehend an die Prüfungskommission ihrer Schule wenden, um – wie eingangs beschrieben – eine mögliche Verlagerung einzelner Prüfungstermine vorab zu klären.

Quelle: Bistum Magdeburg - 13.06.2013 , 16:14 Uhr

 

mit der 72-Stunden-Hochwasseraktion haben wir gerade die Möglichkeit und die Gerätschaften, an vier Stellen gleichzeitig Keller auszupumpen. Wer benötigt diese Hilfe? Bitte umgehend beim Bund der Deutschen Katholischen Jugend in Magdeburg melden; Telefon (0391) 59 61-113.

 

 

 

Mehr zur Aktion unter www.bistum-magdeburg.de

 

Pressemitteilung von Donnerstag, 13. Juni 2013 - Landeshauptstadt Magdeburg - 11:51 Uhr

BürgerBüro Ost ab heute, BürgerBüro West ab Montag wieder geöffnet  - Formulare für Soforthilfe auch unter www.magdeburg.de

Das BürgerBüro Ost in der Tessenowstraße 15 ist heute von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und ab morgen wieder zu den regulären Sprechzeiten geöffnet. Wie in den anderen Bürg

erBüros auch können hier die Anträge für die Hochwasser-Soforthilfe gestellt werden. Die Formulare für die Soforthilfe finden Betroffene unter www.magdeburg.de.

Der städtische Bürgerservice bittet um Verständnis, dass in den nächsten Tagen vorrangig die Belange der von der Flut betroffenen Personen berücksichtigt werden.

Die Kfz-Zulassungsstelle für gewerbliche Kunden, die Führerscheinstelle und der Bereich gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr in der Tessenowstraße 15 sind ab morgen wieder zu den regulären Sprechzeiten geöffnet.

Das BürgerBüro West öffnet am Montag wieder seine Türen.

Viele Serviceangebote der BürgerBüros sind mit den entsprechenden Anträgen und Formularen rund um die Uhr im Internet unter www.magdeburg.de/buergerservice verfügbar. Dort gibt es auch weitere Informationen zu den Öffnungszeiten und dem Leistungsangebot der BürgerBüros.

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