Nach Unterrichtung des Kabinetts und in enger Abstimmung mit der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt sowie dem Ministerpräsidenten, Dr. Reiner Haseloff, und der SPD-Fraktionsvorsitzenden Katrin Budde, hat das Ministerium für Inneres und Sport heute einen Erlass zur Organisationsfortentwicklung der Landespolizei Sachsen-Anhalts herausgegeben. Damit ist der Startschuss zur Umsetzung einer Polizeistrukturreform gegeben.
Dazu erklärt der Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht:
„Die vorliegenden Rahmenbedingungen erfordern eine Anpassung der strukturellen Gliederung und Optimierungen der Arbeitsprozesse bei der Polizei in Sachsen-Anhalt. Es wird deshalb eine Neuausrichtung der Polizei geben mit dem Ziel einer dauerhaft handlungs- und leistungsfähigen sowie bürgernahen Polizei. Das ist wichtig für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und für die Menschen in Sachsen-Anhalt, deren Sicherheit wir auch künftig gewährleisten werden.“
Die Behörden und Einrichtungen werden fortbestehen. Die Anzahl der Polizeidienststellen in der Fläche wird reduziert. Die polizeiliche Organisationsstruktur in der Fläche bleibt durch den Erhalt der Polizeireviere gewährleistet. Es wird 14 regionale Polizeireviere geben und 14 Revierkommissariate, wobei es in den Landkreisen Harz, Anhalt-Bitterfeld und Burgenlandkreis zwei Kommissariate geben wird.
Eine hohe polizeiliche Präsenz, Ansprechbarkeit und Bürgernähe soll unter anderem durch die Einführung von Regionalbereichsbeamten und das Agieren in Streifenkreisen erreicht werden. Für die Besetzung der landesweit 56 Streifenbereiche werden 1.557 Vollzugsbeamte eingesetzt. Zu Spitzenzeiten sind 115 Funkwagen im Einsatz. Ein Streifenbereich ist rund um die Uhr besetzt.
Die Regionalbereichsbeamten gehören nicht zum Einsatzdienst. Sie stehen zusätzlich als persönlicher Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen zur Verfügung. Es wird 122 Regionalbereiche in Sachsen-Anhalt geben mit insgesamt 291 Regionalbereichsbeamten.
Die Ebenen der Kriminalitätsbekämpfung werden von vier auf drei Ebenen gestrafft. Das Landeskriminalamt wird die Zentralstelle der Kriminalitätsbekämpfung sein. Auf der zweiten Ebene bekämpfen die Polizeidirektionen spezialisierte Phänomenbereiche. Delikte der Alltags- und Häufigkeitskriminalität fallen in die Zuständigkeit der Polizeireviere.
Verwaltungsleistungen der Behörden werden beim Technischen Polizeiamt (TPA) zentralisiert. Dies ermöglicht ein einheitliches Verwaltungshandeln, eine Entlastung der Behörden von Verwaltungsaufgaben und einen effizienten Einsatz von Personal und Material.
Das Innenministerium veranlasst mit der Organisationsfortentwicklung einen wichtigen Reformschritt. Für die eingeleiteten Schritte hat der Landtag dem Innenminister Ermächtigungen nach §§ 76 ff. des Gesetzes über die öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG) gegeben. Gesetzlich festgeschrieben sind hier die Polizeidirektionen, die Polizeireviere, das Landeskriminalamt, die Fachhochschule der Polizei Sachsen-Anhalt, die Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt und das Technische Polizeiamt Sachsen-Anhalt. In weiteren Organisationsfragen und bei der Bezeichnung von weiteren Struktureinheiten der Polizei kann der Innenminister die „zur sachgerechten Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Anordnungen“ treffen (§ 80 SOG).
Quelle: Ministerium des Inneren und Sport des Landes Sachsen-Anhalt