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Nächste Fischerprüfung am 19. Oktober

Nächste Fischerprüfung am 19. Oktober MP KB

Anmeldungen ab heute möglich

In Zuständigkeit der Fischereibehörde der Landeshauptstadt Magdeburg findet am Samstag, den 19. Oktober 2013, die nächste Fischerprüfung statt. Anmeldungen sind vom 5. August bis 20. September möglich.

Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung können zu den folgenden Öffnungszeiten im Ordnungsamt, Neues Rathaus, Bei der Hauptwache 4, Zimmer 3.15 gestellt werden: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14.00 bis 17.30 Uhr.

Die Prüfungsgebühr beträgt für Teilnehmer ab vollendetem 18. Lebensjahr 56 Euro und für Teilnehmer bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 28 Euro. Sieist bei Antragstellung zu entrichten. Die Bezahlung mit EC-Karte ist möglich.

Vor einer Teilnahme an der Fischerprüfung muss jeder Prüfling einen Lehrgang, der mindestens 30 Unterrichtsstunden umfasst, absolviert haben. Die Teilnahme ist der Fischereibehörde nachzuweisen. Minderjährige müssen die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorlegen. Bei Anträgen im Auftrag eines Anderen muss eine Vertretervollmacht vorgelegt werden.

Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Prüfung zwischen 14 und 17 Jahren sind, können zwischen der Teilnahme an einer Fischerprüfung, an einer Jugendfischerprüfung oder an einer Friedfischerprüfung wählen. Nach Vollendung des 17. Lebensjahres kann zwischen der Fischerprüfung und der Friedfischerprüfung gewählt werden. Die Jugendfischerprüfung und die Friedfischerprüfung wurden per Gesetz an die Mitgliedsvereine des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V. übertragen. Eine Anmeldung für diese Prüfungen ist ausschließlich bei den Vereinen nach Bekanntgabe der Termine möglich.

Weitere Informationen zum Prüfungsablauf der Fischerprüfung erhalten Interessenten unter der Telefonnummer 03 91/5 40 20 53.


Quelle: Stadt Magdeburg

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