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Annahme von Flut-Soforthilfeanträgen beendet/Spendenanträge weiter möglich

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Am 15. August endetete die Frist zur Beantragung der Soforthilfe für unmittelbar betroffene Einwohner und Hausbesitzer. In den BürgerBüros werden noch bis 15. September 2013 die ausstehenden Erfassungsbögen angenommen. Bis Ende August können außerdem noch Zuwendungen aus dem Spendentopf der Stadt beantragt werden.

Die weitere Bearbeitung, Prüfung sowie Bescheiderstellung im Zusammenhang mit der Soforthilfe erfolgt im Referat für Stadtarchitektur, Team Hochwasser, An der Steinkuhle 6m, Zimmer 541. Die Öffnungszeiten sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14.00 bis 17.00 Uhr. Telefonisch sind die Mitarbeiter unter den Rufnummern 03 91/5 40 52 95 und 5 40 52 46 sowie per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) erreichbar.

Darüber hinaus wurde am 2. August die Richtlininie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden in Sachsen-Anhalt in Kraft gesetzt. Die Anträge für diese Aufbauhilfe müssen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden. Die Anträge werden im Internet unter www.hochwasser.sachsen-anhalt.de zur Verfügung gestellt. Die erforderliche Bestätigung der Stadtverwaltung als Bestandteil des Antrages für einen Zuschuss aus dem Programm "Aufbauhilfe Hochwasser 2013" bei der Investitionsbank erhalten Wohneigentümer, Vermieter und Mieter ebenfalls beim Referat für Stadtarchitektur im Baudezernat,

In den BürgerBüros können außerdem noch bis Ende August Anträge auf Zuwendungen aus den Spenden an die Landeshauptstadt gestellt werden. Die Stadt hat zur Verteilung der auf dem Spendenkonto eingegangenen Gelder eine Richtlinie erlassen. Anträge können gestellt werden von
a)    Mietern mit Hauptwohnsitz in Magdeburg, die einen Hochwasserschaden an ihrem Hausrat erlitten haben
b)    Eigentümern selbst genutzten Wohnraums in Magdeburg, an dem ein Hochwasserschaden vorliegt
c)    Eigentümern von vermietetem Wohnraum in Magdeburg, an dem ein Hochwasserschaden vorliegt.

Als Zuwendungsempfänger kommen in der Regel nur Haushalte in Frage, die durch unmittelbare und mittelbare Folgen des Hochwassers geschädigt sind, auf Grund ihrer wirtschaftlichen Situation der Hilfe bedürfen und deren Schäden durch die eigene Versicherung und Förderprogramme von Bund und Land nicht vollständig reguliert werden.

Im Ausnahmefall können auch Körperschaften, Einrichtungen und Vereine, die im sozialen, kulturellen, sportlichen oder gesundheitlichen Bereich Dienste und Einrichtungen betreiben und dabei mildtätige Zwecke verfolgen, finanzielle Hilfen gewährt werden.

Auf dem Spendenkonto der Stadt sind bislang 578.665,10 € eingegangen.

Weitere Informationen und Antragsformulare gibt es unter www.magdeburg.de.

Quelle: Stadt Magdeburg

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