Wie die IHK soeben vom Landesamt für Verbraucherschutz erfahren hat, geben wir folgendes Schreiben zu „Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeitregelungen für Lkw-Fahrer, während des Hochwassereinsatzes 2013 im Land Sachsen-Anhalt“ für die Unternehmen in Sachsen-Anhalt zur Kenntnis.